{"id":817,"date":"2017-04-28T23:00:38","date_gmt":"2017-04-28T21:00:38","guid":{"rendered":"http:\/\/norderney-sportboothafen.de\/?page_id=817"},"modified":"2017-04-28T23:11:28","modified_gmt":"2017-04-28T21:11:28","slug":"satzung-svn","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/norderney-sportboothafen.de\/?page_id=817","title":{"rendered":"Satzung SVN"},"content":{"rendered":"<h1 style=\"text-align: center;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-774\" src=\"https:\/\/norderney-sportboothafen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Stander-transp-300x286.png\" alt=\"\" width=\"135\" height=\"129\" srcset=\"https:\/\/norderney-sportboothafen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Stander-transp-300x286.png 300w, https:\/\/norderney-sportboothafen.de\/wp-content\/uploads\/2017\/04\/Stander-transp.png 524w\" sizes=\"auto, (max-width: 135px) 100vw, 135px\" \/>Satzung\u00a0des\u00a0Seglerverein Norderney e.V.<br \/>\nGegr\u00fcndet am 7. M\u00e4rz 1925<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>\u00a7 1\u00a0 &#8211;\u00a0 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins<\/h4>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cSeglerverein Norderney e. V.\u201d (SVN) und hat seinen Sitz in 26548 Norderney. Er ist Mitglied des Deutschen Segler &#8211; Verbandes (DSV), des Segler-Verbandes Niedersachsen und des Landessportbundes Niedersachsen mit seinen Gliederungen. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<h4>\u00a7 2\u00a0 &#8211;\u00a0 Zweck<\/h4>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die F\u00f6rderung von sportlichen \u00dcbungen im Bereich des Wassersports, insbesondere durch die Pflege des Wassersports, des See- und Fahrtensegelns, der Schulung zum Wettkampf, der Heranbildung der Jugend, der Beschaffung von Booten, nautischen Ger\u00e4ten und wassersportlicher Literatur. Er ist politisch, religi\u00f6s und rassisch neutral.<\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 3\u00a0 &#8211;\u00a0 Mitglieder<\/h4>\n<p>Der Verein f\u00fchrt als Mitglieder<br \/>\na)\u00a0\u00a0\u00a0 ordentliche Mitglieder<br \/>\nb)\u00a0\u00a0\u00a0 jugendliche Mitglieder vom vollendeten 8. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr<br \/>\nc)\u00a0\u00a0\u00a0 Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>Die \u201cordentlichen Mitglieder\u201c haben Sitz und Stimme in den Versammlungen. Der Vorstand und die Funktionstr\u00e4ger sind aus ihren Reihen zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>Die \u201cjugendlichen Mitglieder\u201c k\u00f6nnen an den Versammlungen teilnehmen, sind aber bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Die \u201cEhrenmitglieder\u201c haben die gleichen Rechte wie die ordentlichen Mitglieder. Sie werden auf Vorschlag des Vorstands von der Hauptversammlung ernannt und m\u00fcssen sich um den Verein oder den Wassersport besondere Verdienste erworben haben. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Jahresbeitrages befreit.<\/p>\n<h4>\u00a7 4\u00a0 &#8211;\u00a0 Erwerb der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag. Aufnahmeantr\u00e4ge Minderj\u00e4hriger bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<\/p>\n<h4>\u00a7 5\u00a0 &#8211;\u00a0 Beendigung der Mitgliedschaft<\/h4>\n<p>Der Austritt eines Mitglieds aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Er ist nur zul\u00e4ssig zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres. Die schriftliche Austrittserkl\u00e4rung muss dem Vorstand bis zum 30. September des jeweiligen Jahres vorliegen. Mit dem Austritt erl\u00f6schen die Rechte des Mitglieds. Der Ausscheidende verliert mit seinem Austritt die Berechtigung zum Tragen oder F\u00fchren von Vereinsabzeichen jeglicher Art. Ausweisheft und Standerschein sind an den Vorstand zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<h4>\u00a7 6\u00a0 &#8211;\u00a0 Ausschluss eines Mitglieds<\/h4>\n<p>Der Vorstand kann ein Mitglied ausschlie\u00dfen<br \/>\na) bei schwerer Sch\u00e4digung des Ansehens oder der Belange des Vereins,<br \/>\nb) bei grobem Versto\u00df gegen die Vereinskameradschaft,<br \/>\nc) bei Nichtzahlung des Beitrags nach zweimaliger schriftlicher Mahnung.<\/p>\n<p>Der Ausschlu\u00df in den F\u00e4llen a) und b) bedarf der vorherigen Anh\u00f6rung des \u00c4ltestenrates und des betroffenen Mitglieds.<\/p>\n<p>Durch das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft entstandenen Verbindlichkeiten gegen\u00fcber dem Verein unber\u00fchrt.<\/p>\n<h4>\u00a7 7\u00a0 &#8211;\u00a0 Beitr\u00e4ge \/ Umlagen<\/h4>\n<p>Die Aufnahmegeb\u00fchr und der Jahresbeitrag werden in der Hauptversammlung allj\u00e4hrlich festgesetzt. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen und Umlagen f\u00fcr den Verein verpflichtet.<br \/>\nAls Beitr\u00e4ge im Sinne dieses Absatzes gelten auch die zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Vereins-einrichtungen festgelegten Arbeitsstunden. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge, Umlagen und Arbeitsstunden beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. Die Obergrenze einer jeden Umlage darf das 8-fache des Jahresbeitrages nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n<h4>\u00a7 8\u00a0 &#8211;\u00a0 Liegeplatzregelung<\/h4>\n<p>Die Zuteilung von Liegepl\u00e4tzen ist in der Liegeplatzregelung festgelegt. Diese, sowie \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen, werden\u00a0 von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen.<\/p>\n<h4>\u00a7 9\u00a0 &#8211;\u00a0 Organe des Vereins<\/h4>\n<p>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Die Gesch\u00e4fte des Vereins werden vom Vorstand gef\u00fchrt. Der Vorstand des Seglerverein Norderney e. V. besteht aus dem\/n<\/p>\n<p>1. und 2. Vorsitzenden<br \/>\nSchriftf\u00fchrer<br \/>\nKassenwart<br \/>\nTechnikwart<br \/>\n3 Beisitzern<br \/>\nJugendwart<\/p>\n<p>Er wird durch den \u00c4ltestenrat sowie weiteren Funktionstr\u00e4gern auf der Grundlage der Gesch\u00e4ftsordnung unterst\u00fctzt.<\/p>\n<p>Der 1. Vorsitzende, der Schriftf\u00fchrer und der Kassenwart sind der vertretungsberechtigte Vorstand (im nachfolgenden: vertretungsberechtigter Vorstand) im Sinne des \u00a7 26 BGB. Sie sind einzelvertretungsberechtigt f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Umfang von nicht mehr als 1.500,00 Euro und mehrheitlich vertretungsberechtigt f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Umfang von nicht mehr als 3.000,00 Euro. Rechtsgesch\u00e4fte mit einem gr\u00f6\u00dferen Auftragsvolumen bed\u00fcrfen der Gesamtvertretung. Dies gilt auch f\u00fcr die Begr\u00fcndung, Ver\u00e4nderung und Beendigung von Dauerschuldverh\u00e4ltnissen, und zwar unabh\u00e4ngig von der damit verbundenen wertm\u00e4\u00dfigen Verpflichtung. Der vertretungsberechtigte Vorstand ist im \u00dcbrigen notfalls erm\u00e4chtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitgliedern des Vorstands deren verwaistes Amt bis zur n\u00e4chsten Hauptversammlung durch geeignete Mitglieder des Vereins zu besetzen.<\/p>\n<h4>\u00a7 10\u00a0 &#8211;\u00a0 Hauptversammlung, Mitgliederversammlung<\/h4>\n<p>Der Vorstand beruft zu Beginn eines jeden Jahres eine Hauptversammlung der Mitglieder ein, zu der die Mitglieder sp\u00e4testens <i><u>zwei Wochen<\/u><\/i> vorher <i><u>schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung<\/u><\/i> eingeladen werden m\u00fcssen. Die einzelnen Punkte sind, soweit erforderlich, zu erl\u00e4utern. Antr\u00e4ge zur Tagesordnung sind bis sp\u00e4testens 31. Oktober des Vorjahres dem Vorstand schriftlich einzureichen.<\/p>\n<p>So oft der Vorstand es f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, ist er befugt, weitere Mitgliederversammlungen einzuberufen. Er muss solche stattfinden lassen, wenn ein dahin gehender, von mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern unterzeichneter Antrag mit Angabe des Zwecks, eingereicht wird.<\/p>\n<h4>\u00a7 11\u00a0 &#8211;\u00a0 Voraussetzung zur Wahl als Vorstandsmitglied und Funktionstr\u00e4ger<\/h4>\n<p>Der Vorstand und die Funktionstr\u00e4ger werden in der Hauptversammlung in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Wahl durch Zuruf ist zul\u00e4ssig, wenn kein Widerspruch erfolgt.<br \/>\nDie Wahl erfolgt auf die Dauer von zwei Jahren. Mitglied des Vorstands und Funktionstr\u00e4ger kann nur werden, wer seinen st\u00e4ndigen und ersten Wohnsitz auf Norderney hat.<\/p>\n<h4>\u00a7 12\u00a0 &#8211;\u00a0 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten des Vorstands und Funktionstr\u00e4ger<\/h4>\n<p>Die Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeiten werden durch eine Gesch\u00e4ftsordnung geregelt, die vom Vorstand zu erlassen ist. Der \u00c4ltestenrat entscheidet \u00fcber pers\u00f6nliche Streitigkeiten, Ehrenverfahren und dergleichen. Im \u00dcbrigen w\u00e4hlt die Hauptversammlung nach dem unter \u00a7 11 beschriebenen Verfahren zwei Kassenpr\u00fcfer aus den Reihen der ordentlichen Mitglieder f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren. Diese d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren. Sie haben nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres die Kassenf\u00fchrung und den Jahresabschluss zu pr\u00fcfen und nach Feststellung der Richtigkeit gegenzuzeichnen. Au\u00dferdem werden der Kassenbericht und die Verm\u00f6genslage der Hauptversammlung zur Genehmigung und Entlastung des Vorstands unterbreitet.<\/p>\n<h4>\u00a7 13\u00a0 &#8211;\u00a0 \u00c4ltestenrat<\/h4>\n<p>Der \u00c4ltestenrat besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern und ist bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens drei Mitgliedern beschlussf\u00e4hig. Die Mitglieder des \u00c4ltestenrates d\u00fcrfen kein anderes Amt im Verein bekleiden und sollen nach M\u00f6glichkeit \u00fcber 40 Jahre alt sein.<\/p>\n<h4>\u00a7 14\u00a0 &#8211;\u00a0 Abstimmungen<\/h4>\n<p>Die Versammlung beschlie\u00dft grunds\u00e4tzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenenthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Zur Beschlussf\u00e4higkeit in einer Versammlung m\u00fcssen mindestens 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sein. \u00dcber Satzungs\u00e4nderungen kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden. Sie bed\u00fcrfen einer Mehrheit von 2\/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<h4>\u00a7 15 &#8211;\u00a0 Protokollf\u00fchrung<\/h4>\n<p>Die in der Versammlung gefassten Beschl\u00fcsse sind zwecks Beurkundung in ein Protokoll einzutragen, welches von dem Vorsitzenden und dem Protokollf\u00fchrer zu unterschreiben ist. Das Protokoll wird in der darauf folgenden Hauptversammlung in Kurzform zur Genehmigung verlesen.<\/p>\n<h4>\u00a7 16\u00a0 &#8211;\u00a0 Vereinsstander<\/h4>\n<p>Der Verein f\u00fchrt als Stander einen Wimpel mit den ostfriesischen Farben schwarz-rot-blau am Stock und dem Kap im wei\u00dfen Wimpelfeld.<\/p>\n<p>Der Vereinsstander darf nicht gef\u00fchrt werden, wenn das Boot gewerblichen Zwecken dient.<\/p>\n<h4>\u00a7 17\u00a0 &#8211;\u00a0 Vereinsaufl\u00f6sung, Vereinsverm\u00f6gen<\/h4>\n<p>Die \u00dcbersch\u00fcsse der Vereinskasse sowie die sonst vorhandenen Verm\u00f6gensst\u00fccke sind Eigentum des Vereins. Ausgeschiedenen Mitgliedern steht ein Anspruch hieran nicht zu.<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Hauptversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die Beschlussfassung \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung den Mitgliedern angek\u00fcndigt ist. \u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins beschlie\u00dft die Hauptversammlung mit 4\/5 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.<\/p>\n<p>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke muss das vorhandene Vereinsverm\u00f6gen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbr\u00fcchiger (DGzRS) zugef\u00fchrt werden, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zecke zu verwenden hat.<\/p>\n<h4>\u00a7 18\u00a0 &#8211; Schlussbestimmungen<\/h4>\n<p>Diese Satzung tritt mit dem 1. M\u00e4rz 2010 in Kraft. Alle anderen Satzungen treten au\u00dfer Kraft.<br \/>\nBeschlossen in der Hauptversammlung vom 26. Februar 2010.<\/p>\n<p>Seglerverein Norderney e.V.<br \/>\nDer Vorstand<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung\u00a0des\u00a0Seglerverein Norderney e.V. Gegr\u00fcndet am 7. M\u00e4rz 1925 &nbsp; \u00a7 1\u00a0 &#8211;\u00a0 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cSeglerverein Norderney e. V.\u201d (SVN) und hat seinen Sitz in 26548 Norderney. Er ist Mitglied des Deutschen Segler &#8211; Verbandes (DSV), des Segler-Verbandes Niedersachsen und des Landessportbundes Niedersachsen mit seinen Gliederungen. 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